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AG Ribnitz-Damgarten: Neues 0190-Dialer-Gesetz

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Ribnitz-Damgarten vom 22.12.2003 - Az.: 1 C 768/03

(Leitsätze:)
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.

3. Legt der Netz-Betreiber keine technische Überprüfung nach § 16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte.


http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agribnitzdamgarten221203.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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