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Bayern / Hessen: Ausweitung der Telefon-Überwachung gefordert

Der Hessische Minister der Justiz Dr. Christean Wagner hat heute mit seiner bayerischen Amtskollegin Dr. Beate Merk eine neue gemeinsame Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Möglichkeiten einer Überwachung der Telekommunikation im Strafverfahren vorgestellt.

"Im Bereich von Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Menschenhandel gibt es immer noch Straftaten, die als Anlass für eine Anordnung der Fernmeldeüberwachung nicht ausreichen," führte die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Merk aus.

"Dies ist ebenso wenig hinnehmbar wie die sich bei schweren Vermögens-, Wirtschafts- und Korruptionsdelikten ergebenden Lücken. Bei solchen Delikten, die auf konspirative Verabredung, Verhandeln und Kommunizieren angelegt sind, sind verdeckte Maßnahmen wie die Überwachung von Telefongesprächen ein unverzichtbares Mittel der Tataufklärung. Unsere Gerichte und Strafverfolgungsbehörden verlangen daher ganz zurecht Erweiterungen in diesem Ermittlungsinstrumentarium."

Die Überwachung der Telekommunikation darf nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften nur bei dem Verdacht bestimmter, in einem Katalog aufgezählter Straftaten angeordnet werden. Dieser Katalog soll nach der hessisch-bayerischen Initiative erstreckt werden auf

· die gewerbs- oder bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln,
· Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch,
· besonders schwere Fälle des Betruges, des Computerbetruges, des Subventionsbetruges und des Bankrotts,
· Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung,
· alle Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, alle Formen des schweren Menschenhandels sowie des Umgangs mit kinderpornographischen Schriften nach § 184b Abs. 1 und 2 StGB.

"Auch aufgrund einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissen wir, dass es sich bei der Telekommunikationsüberwachung um ein wichtiges, gerade im Bereich der Verfolgung Organisierter Kriminalität unabdingbares und als Beweismittel sehr effizientes Instrument moderner Strafverfolgung handelt," sagte Dr. Wagner.

"Die mitunter geäußerte Befürchtung einer ausufernden Ausweitung der Anordnungspraxis durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften wurde eindeutig widerlegt, vielmehr bestätigt der Untersuchungsbericht einen umsichtigen und zielgerichteten Umgang mit der Befugnis zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis. Wir müssen endlich die schon seit längerem in der Strafverfolgungspraxis geforderten Optimierungen umsetzen."

"Das Strafverfahrensrecht muss mit der technischen Entwicklung in einem rasant anwachsenden Markt Schritt halten," betonten Merk und Wagner. "In kriminellen Kreisen nimmt die Bedeutung des mobilen Fernsprechverkehrs ständig zu. Unsere Initiative will den hier entstehenden Möglichkeiten, sich einer Überwachung zu entziehen, Rechnung tragen."

Quelle: Pressemitteilung Nr. 30/2004 d. Hess. Justizministeriums v. 17. Februar 2004

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