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Kategorie: Allgemein

AG Dillenburg: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Dillenburg vom 22.12.2003 - Az.: 5 C 559/03 :

(Leitsatz:)
Anforderung an Einzelverbindungsnachweis nach § 14 S. 3 TKV: Quelle des Gesprächs, Beginn, Ende, Dauer, gekürzte Zielrufnummer; genauere Produktbezeichnung nicht notwendig.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdillenburg22122003.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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