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AG Crailsheim: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Crailsheim vom 27.02.2004 - Az.: 4 C 554/03:

(Leitsatz:)
1. Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.

2. Anbieter trägt Darlegungs- und Beweislast für Vertragsschluss.

3. Beweis des ersten Anscheins für Richtigkeit des Verbindungsnachweises gilt nicht wegen der bekannten Möglichkeit des Missbrauchs durch unbemerkte Dialer; Darlegung der Kenntnisnahme des Preises vor Verbindungsaufbau ist notwendig.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcrailsheim27022004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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