Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Aachen: Kein Ausschluss des Widerrufrechts bei Online-Kauf

In einem von uns betreuten Fall hat das AG Aachen (Urt. v. 28.06.2004 - Az.: 80 C 238/04) entschieden, dass die Verkäuferin bei einem Online-Kaufvertrag über einen Router sich nicht auf den Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts berufen kann.

Kommt ein Online-Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zustande, hat der Käufer die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben (§ 312 d BGB).

Darauf berief sich auch der Kläger im vorliegenden Fall. Da der Hardware aber auch eine Software beilag und diese vom Kläger zur Installation des Routers benutzt wurde, machte die beklagte Verkäuferin einen Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs.4 Nr.2 BGB geltend.

Die Norm lautet:

"Das Widerrufsrecht besteht (...) nicht bei Fernabsatzverträgen (...) zur Lieferung (...) von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind."

Die Beklagte war der Ansicht, durch das Entsiegeln des Paketes, in dem sich sowohl der Router als die dazugehörige Software befand, habe schon eine widerrufsausschließende Entsiegelung stattgefunden.

Dem ist das AG Aachen nicht gefolgt:

"Insbesondere entfällt der klägerische Anspruch nicht wegen des (...) Öffnen des Kartons (...). Vielmehr musste der Kläger nach Erhalt des Routers (...) die Ware öffnen und prüfen können.

Wollte die Beklagte für den Fall der Verwendung der Software einen Widerrufs ausschließen, so hätte sie eine entsprechende Gestaltung der Verpackung die dem Paket beigelegte Software - wie üblich - separat versiegeln können."

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen