Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Neu-Ulm: Zusicherung bei Online-Auktion

Das AG Neu-Ulm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 1 C 0943/03) hat entschieden, dass die Angabe eines Markennamens bei einer Online-Auktion eine Zusicherung darstellt.

Stellt sich später heraus, dass es sich um eine bloße Fälschung handle, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, da der Erwerber berichtigterweise davon ausgehen konnte, hierbei handle es sich um ein Original-Produkt:

"Die Klage ist begründet. Nach den gutachterlichen Festellen der Fa. (...) handelt es sich bei dem vom Kläger gekauften Rollerball nicht um ein Original, sondern um eine Fälschung.

Nachdem die Originalität zugesichert worden ist, ist der Kläger somit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (...)."

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen