Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Neu-Ulm: Zusicherung bei Online-Auktion

Das AG Neu-Ulm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 1 C 0943/03) hat entschieden, dass die Angabe eines Markennamens bei einer Online-Auktion eine Zusicherung darstellt.

Stellt sich später heraus, dass es sich um eine bloße Fälschung handle, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, da der Erwerber berichtigterweise davon ausgehen konnte, hierbei handle es sich um ein Original-Produkt:

"Die Klage ist begründet. Nach den gutachterlichen Festellen der Fa. (...) handelt es sich bei dem vom Kläger gekauften Rollerball nicht um ein Original, sondern um eine Fälschung.

Nachdem die Originalität zugesichert worden ist, ist der Kläger somit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (...)."

Rechts-News durch­suchen

14. Mai 2026
Irreführende Werbe-Statements eines KI-Chatbots sind dem betreffenden Unternehmen vollständig zuzurechnen.
ganzen Text lesen
13. Mai 2026
Der Gerichtshof erlaubt eine Vergütung für Presseverlage bei Online-Nutzung ihrer Inhalte, wenn die Beträge fair sind und den Anbieter nicht…
ganzen Text lesen
12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen