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Bundesrat: Neuer SpielVO-Entwurf liegt vor

Die Spielverordnung (SpielVO) enthält weitreichende Bestimmungen hinsichtlich der Spieldauer und der Höhe der Geldeinsätze bei Geldspielautomaten.

Schon seit längerem wird kontrovers über die Novellierung dieser Regelungen diskutiert.

Nun liegt dem Bundesrat ein neuer SpielVO-Entwurf (BR-Drs. 655/05 - PDF) vor.

Folgende Änderungen sind geplant:

"1. Die Zulässigkeitskriterien für gewerbliche Geldspielgeräte orientieren sich nicht mehr an dem Einzelspiel, sondern an den Verlust- und Gewinngrenzen je laufender Stunde sowie der Mindestlaufzeit von 5 Sekunden je Spiel. Die Geräte müssen außerdem weitere spielerschützende Eigenarten aufweisen, z.B. eine 5-minütige Zwangspause verbunden mit einer Nullstellung nach ununterbrochenem einstündigen Betrieb.

2. Die sog. Fun Games werden verboten, somit mit ihnen direkt oder indirekt Geld- oder geldwerte Vorteile gewonnen werden können.

3. Die zulässige Aufstellzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten wird auf 15 bzw. 3 erhöht, wobei bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu beachten sind, damit keine Jugendlichen oder Kinder an den Geräten spielen können."


Für den 01.01.2006 ist das Inkrafttreten geplant. Angesichts der Wahlen am 18. September 2005 und der damit verbundenen parlamentarischen Diskontinuität ist dieser Zeitpunkt aber mehr als fraglich.

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