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VG Köln: DDR-Sportwetten-Lizenzen in NRW unwirksam

Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren heute verkündeten Urteilen entschieden, dass frühere DDR-Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW keine Gültigkeit besitzen. Geklagt hatten Wettannahmestellen mit Sitz in Köln, Leverkusen und Siegburg, welche Sportwetten für ein Unternehmen in Gera (Thüringen) vermitteln.

Gegen die Entscheidungen kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden (AZ 1 K 2231/04 u. a.)

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 22.06.2006

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