|
|
|||
| 22.04.2007 VG Mainz: Keine Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung gegen private Sportwetten-Vermittlung | |
neu: Diese Infos vorlesen Das VG Mainz (Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 6 L 897/06.MZ) hat entschieden, dass eine ordnungsrechtliche Verfügung, die die Vermittlung von privaten Sportwetten untersagt, nicht per Sofortvollzug umgesetzt werden darf: "VG Mainz, Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 6 L 897/06.MZ Leitsätze: 1. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die derzeitige Ausgestaltung des Sportwettenrechts in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß und mit dem EU-Recht vereinbar ist. 2. Angesichts dieser Zweifel kann ein Verbot, private Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln, nicht per sofortiger Vollziehung durchgesetzt werden." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070422122421.html | |
| <-- vorige Info | |