Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.03.2007 - Az.: 4 W 19/07: PDF via MIR) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass bei einem Online-Shop auch bei Auslieferung ins Ausland die Versandkosten anzugeben sind.

"Nach der Antrags- und entsprechend nach der Beschwerdeschrift sollen der Antragsgegnerin Verkaufsangebote untersagt werden, ohne dabei auch für den Versand ins außereuropäische Ausland, falls dieser angeboten wird, anzugeben, in welcher Höhe Versandkosten anfallen und nur für den Fall, dass die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen
kann."


D.h., liefert ein Online-Shop ins Ausland, muss er grundsätzlich ebenfalls die konkret anfallenden Versandkosten angeben. Ist dies nicht möglich, so reicht es im Zweifel nicht aus, einfach einen E-Mail-Kontakt einzurichten, sondern der Shop-Betreiber ist vielmehr verpflichtet alle Umstände mitzuteilen, die den Kunden in die Lage versetzen, das Porto selber zu ermitteln (z.B. Größe, Gewicht usw).

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen