Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Auch nur scheinbare unselbständige Zweigniederlassung begründet deutsche Zuständigkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 06.06.2007 - Az.: III ZR 315/06: PDF) noch einmal klargestellt, dass auch nur der bloße Anschein einer unselbständigen Zweigniederlassung einer Firma im Inland die Zuständigkeit der deutschen Gerichte auslöst:

"In der Rechtsprechung des EuGH (...) ist anerkannt, dass auch der bloße Anschein einer unselbständigen Zweigniederlassung, Agentur oder sonstigen Niederlassung eine Zuständigkeit (...) begründen kann. (...) Das entspricht heute auch ganz herrschender Meinung (...)."

Mit anderen Worten: Erweckt z.B. der Inhaber einer englischen Limited den Anschein, dass er in Deutschland eine Zweigniederlassung hat (z.B. durch Nennung einer deutschen Adresse im Impressum), sind auch automatisch die deutschen Gerichte zuständig.

Siehe dazu auch die Entscheidung des OLG Hamburg, wonach der Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift (hier: Nennung bei den Whois-Daten der DENIC) zu Lasten des Unternehmens geht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 16.02.2006.

Rechts-News durch­suchen

02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen