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| 21.12.2007 AG Hamburg: Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Abmahnung | |
neu: Diese Infos vorlesen Das AG Hamburg (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07) hat entschieden, dass eine unberechtigte Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Tauschbörse einen Schadensersatzanspruch des zu Unrecht Abgemahnten begründet. Über das Urteil werde bereits viel (Falsches) in der Presse geschrieben: Wie z.B. bei Heise, in der Süddeutschen oder auf Spiegel Online. Aus dem Urteil ist keineswegs ableitbar, dass die Ansprüche der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen grundsätzlich unwirksam sind. Ganz im Gegenteil: Die weit überwiegende Anzahl der bislang angerufenen Gerichte geht nach wie vor unzweifelhaft von einem berechtigten Unterlassungsanspruch in diesen Fällen aus. Der vorliegende Fall betraf vielmehr einen besonderen Ausnahmefall: Hier war aufgrund eines Zahlendrehers bei der IP-Auskunft die falsche Person in Anspruch genommen worden. Wie die Entscheidung des LG Stuttgart (= Kanzlei-Infos v. 17.10.2007) zeigt, ist ein solche fehlerhafte IP-Ermittlung kein Einzelfall, sondern kommt ganz offensichtlich öfters vor. Dennoch wird diese Konstellation eine Seltenheit bleiben, in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle sind die Daten richtig ermittelt. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20071221003140.html | |
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