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LfM: Beanstandung von TV-Gewinnspiel bei MTV

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat ein TV-Gewinnspiel auf MTV beanstandet.

"Die Ausstrahlung eines Gewinnspiels in Programmen von MTV hat gegen Regelungen der Landesmedienanstalten verstoßen. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach hat dies heute (16. Mai) in Düsseldorf formell beanstandet. Der Veranstalter wird damit angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.

Das Gewinnspiel wurde in der Sendung "Money Express" am 29. November 2007 im Programm von VIVA und parallel bei Comedy Central und NICK (allesamt MTV Networks Germany GmbH) ausgestrahlt.

In der Sendung wurde nach Ansicht der LfM ein nicht vorhandener Zeitdruck aufgebaut und anrufende Zuschauer so in die Irre geführt. Dies ist nach den so genannten Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten unzulässig.

(aus der Pressemitteilung der LfM v. 16.05.2008)"


Der Geschäftsführer der Firma Callactive, die die beanstandete Sendung "Money Express" produziert, hat angekündigt gegen die Beanstandung rechtlich vorzugehen.

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