Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OVG Magdeburg: Berufungen in Sachen "Sportwetten" zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschlüssen vom 10. Juli 2008 Berufungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom 4. und 5. September 2007 als unzulässig verworfen.

Das Verwaltungsgericht Halle hatte in den Urteilen Verfügungen des Landesverwaltungsamtes vom 11. Oktober 2004 aufgehoben. Mit diesen Verfügungen war fünf Unternehmen, welche über das Internet Sportwetten anbieten und vermitteln, unter anderem untersagt worden, in Sachsen-Anhalt lebenden Personen die Möglichkeit zu eröffnen, sich an diesen Glücksspielen zu beteiligen.

Das Verwaltungsgericht Halle hat seine Urteile auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2006 und 2007 gestützt und ausgeführt, dass jedenfalls die bis Ende 2007 in Sachsen-Anhalt geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht ausreichend gewesen seien, um die erlassene Verbotsverfügung zu rechtfertigen. Das Verwaltungsgericht Halle hatte wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Das Landesverwaltungsamt hatte die Berufungen innerhalb der Berufungsfrist nicht wie gesetzlich vorgesehen beim Verwaltungsgericht, sondern nur beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Die Einlegung der Berufungen beim Oberverwaltungsgericht hat die Berufungsfrist jeweils nicht gewahrt. Vom Landesverwaltungsamt wegen der Fristversäumnis gestellte Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat das Oberverwaltungsgericht unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die Fristversäumnis nicht unverschuldet gewesen sei, da das Verwaltungsgericht Halle in der den Urteilen beigefügten Rechtsmittelbelehrung auf den richtigen Ort der Einlegung der Berufung hingewiesen hatte.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig, es kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Sollten die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig werden, würden damit auch die Urteile des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden.

Aktenzeichen des OVG: 3 L 163/08

Quelle: Pressemitteilung des OVG Magedeburg v. 16.07.2008

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen