Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Koblenz: Keine Freigabepflicht eines DSL-Ports

Das LG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 17.09.2008 - Az.: 12 S 79/08) klargestellt, dass seitens des Anbieter keine Pflicht zur Freigabe eines DSL-Ports besteht, wenn der Kunde zu Unrecht den Vertrag gekündigt hat.

Der klagende Verbraucher hatte einen mehrjährigen Vertrag beim Anbieter abgeschlossen, sich dann aber zwischendurch anders entschieden und erklärte die fristlose Kündigung. Diese Kündigung war jedoch unwirksam, da ein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung fehlte.

Gleichwohl wollte der Kunde die Freigabe des DSL-Ports, damit er zu einem kunkurrierenden Anbieter wechseln konnte.

Dies haben die Koblenzer Richter abgelehnt.

Da der alte Vertrag weiterhin bestehe, müsse der Anbieter seine vertraglichen Pflichten erfüllen. Dies könne er nur dann, wenn der Port bestehen bleibe:

"Die Beklagte ist (...) vertraglich zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet.

Würde man die Beklagte während der Vertragslaufzeit zur Freischaltung des DSL-Ports verurteilen, könnte sie ihre vertraglich übernommenen Pflichten nicht erfüllen. Eine Pflicht des Telefonanbieters, sich selbst die vertraglich geschuldete Leistung unmöglich zu machen, besteht nicht."

Rechts-News durch­suchen

11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen