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LG Köln: Unwirksame AGB der Lufthansa
Das LG Köln (Urt. v. 19.11.2008 - Az.: 26 O 125/07) hat Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Lufthansa AG für rechtswidrig und somit unwirksam erklärt.
Inhaltlich ging es dabei um nachfolgende Vorschriften:
"1. (3.3.1) |
Das Gericht sah diese Regelungen als nicht gesetzeskonform an, da sie den Kunden benachteiligen würden.
Denn die Lufthansa könne selbst dann, wenn der Kunde bereits den vollen Flugpreis bezahlt habe, ihre Leistung (z.B. den Rückflug) verweigern, nur weil der Kunde einen Teil der Leistung (z.B. den Hinflug) nicht in Anspruch genommen habe.
"Darüber hinaus ist für die Beurteilung auch wesentlich, dass sich die Beklagte mit den streitgegenständlichen Bedingungen letztlich vorbehalten will, jede Beförderung in Teilstrecken zu versagen, wenn der Kunde nicht sämtliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Dies erfasst z.B. auch rückwirkend Fälle nach Inanspruchnahme der Leistung hinsichtlich der ersten Teilstrecke oder aber auch jede weitere Beförderung nach Nichtinanspruchnahme der ersten Teilstrecke durch den Kunden, und das grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Gründe dafür."
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20090109102922.html
