Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

In eigener Sache: Urteils-Anmerkung von RA Kaufmann zum Getty Images-Bilderklau im Web

Es ist und bleibt ein Phänomen im Internet: Die ungefragte Übernahme fremder Bilder. Welche Kosten derartige Handlungen nach sich ziehen, hat jüngst das Landgericht München ganz deutlich gemacht (Urt. v. 18.09.2008 - Az. 7 O 8506/07).

So entschieden die bayerischen Richter unter anderem, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nach der Lizenz des Rechteinhabers richtet und es einen Aufschlag von 100 Prozent gibt, wenn der Fotograf nicht genannt wird.

Das in der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) veröffentlichte Urteil hat Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, kommentiert. Den Volltext des Kommentars finden Sie hier.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen