Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OVG NRW: Auskunftspflicht der Deutschen Telekom AG über Inhaber einer IP-Adresse

Das OVG NRW (Beschl. v. 17.02.2009 - Az.: 13 B 33/09) hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG verpflichtet ist, Auskunft über die einer ihr mitgeteilten dynamischen IP-Adresse zugehörigen Daten des Anschlussinhabers zu erteilen.

Denn hierbei handle es sich um Bestandsdaten und nicht um Verkehrsdaten, so die Richter.

Rechtsgrundlage für die Auskunft sei § 113 TKG.

Auch handle es sich hier nicht um Verkehrsdaten, da die IP-Adresse bereits bekannt war und das Telekommunikationsunternehmen nur die Information zum Anschlussinhaber mitteilen müsse.

Das Ganze sei, so die Juristen, sei vergleichbar mit einer Halteranfrage wie bei einem bekannten KfZ-Kennzeichen.

Rechts-News durch­suchen

19. April 2024
Trotz Newsletter-Abmeldung weiter unerwünschte Werbe-E-Mails = DSGVO-Schadensersatz iHv. 500,- EUR.
ganzen Text lesen
18. April 2024
Die reine Versendung einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Empfang.
ganzen Text lesen
17. April 2024
Produkthersteller müssen klar auf Schwachstellen hinweisen, Hinweis auf eigener Produkt-Homepage kann unzureichend sein.
ganzen Text lesen
16. April 2024
Urheberrechtsverletzung durch Lehrer, der Kurzgeschichte von Heinrich Böll in Videoform ohne wesentliche Änderungen umsetzte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen