Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: iPhone-Werbung "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" irreführend

Das LG Hamburg (Urt. v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08) hat entschieden, dass die iPhone-Werbung "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" wettbewerbswidrig ist.

Denn entgegen der werblichen Anpreisung als "unbegrenzte Datenflatrate" würden die Leistungen in Wahrheit nach dem Verbrauch eines gewissen Datenvolumens in puncto Geschwindigkeit beschränkt. Damit werde der Verbraucher bewusst in die Irre geführt.

Daran ändere auch nichts der Sternchenhinweis am Ende des Angebots. Dies sei nicht ausreichend, um die Fehlvorstellung des Kunden, wenn er "unbegrenzte Datenflatrate" lese, aus der Welt zu schaffen. Denn die Wahl der Begrifflichkeiten erwecke gerade den Eindruck, es handle sich um eine unbegrenzte Leistung.

Rechts-News durch­suchen

10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen