Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile info-portal-haftet-fuer-rechtswidrige-beitraege-dritter-325-o-69-09-landgericht-hamburg-20090331.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.03.2009 - Az.: 325 O 69/09) hat entschieden, dass ein Online-Portal, dass seinen Usern für die Erstellung von Beiträgen Anreize in Form von Prämien verspricht, für fremde, rechtswidrige Artikel bereits vor Kenntnis haftet.
Über den Kläger wurden auf dem Info-Portal der Beklagten unwahre Behauptungen aufgestellt. Die Beklagte betrieb ein Forum, in dem die User als Web-Reporter tätig werden konnten und das Web nach Geschichten durchsuchten, um dann daraus einen eigenen Artikel zu verfassen. Je mehr Artikel ein Webreporter erhielt, desto eher bekam er von der Beklagten eine Prämie ausgezahlt.
Der Kläger war der Ansicht, dass die Beklagte für einen rechtswidrigen Beitrag eines solchen Web-Reporters hafte.
Die Hamburger Richter bejahten die Haftung.
Zwar hafte ein Webseiten-Betreiber online für fremde Artikel grundsätzlich erst ab Kenntnis.
Hier gelte jedoch etwas anderes, denn die Beklagte habe sich durch das ausgelobte Prämiensystem die rechtswidrigen Äußerungen zu Eigen gemacht, so dass die grundsätzliche Haftungsprivilegierung nicht greife.