Das Landgericht Berlin hat in einem Äußerungsrechtsstreit einer Klage der Entertainerin Désirée N. stattgegeben.
Die Entertainerin hatte sich dagegegen gewandt, dass T. Prinzessin von H. in einer Zeitschrift behauptet hatte, ihr Ehemann habe keine Beziehung mit der Entertainerin; diese inszeniere das bloß.
Die Zivilkammer 27 verurteilte die Prinzessin, entsprechende Äußerungen zu unterlassen.
Urteil vom 15.03.2012, Az.: 27 O 542/11
Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 16.03.2012