Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Köln: RegTP darf Fax-Spamming für 0900-Rufnummer untersagen

Die Kanzlei-Infos hatten schon am 11.07.2005 berichtet, nun liegen auch die schriftlichen Entscheidungsgründe vor.

Das VG Köln (Beschl. v. 29.06.2005 - Az: 11 L 765/05) hat entschieden, dass die damalige RegTP (heute: Bundesnetzagentur) befugt war, bei Fax-Spamming für 0900-Rufnummern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

"Die Voraussetzungen für ein Einschreiten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 TKG liegen vor. Nach dieser Vorschrift kann die Regulierungsbehörde im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen.

Das im Streit befindliche Geschäftsmodell verstößt gegen gesetzliche Vorschriften (...). Zu den gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung im Rahmen der Nummernverwaltung die Regulierungsbehörde wacht, gehören insbesondere auch diejenigen des Gesetzes über den unlauteren Wett- bewerb (...).

Die Gefahr einer "Allzuständigkeit" der Antragsgegnerin auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts entsteht durch diese Auslegung der Regelung nicht. Denn durch die weitere Voraussetzung des § 67 Abs. 1 Satz 1 TKG, wonach die Anordnung "im Rahmen der Nummernverwaltung" ergehen muss, ist ausreichend sichergestellt, dass nur Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von Rufnummern zur Grundlage von Anordnungen der Regulierungsbehörde gemacht werden dürfen."

Rechts-News durch­suchen

11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen