Eine kassenärztliche Vereinigung darf nicht kostenlos Router an ihre Mitglieder abgeben, wenn hierdurch die sachlich berechtigten Interessen privater Mitbewerber beeinträchtigt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile kostenlose-abgabe-von-routern-durch-kassenaerztliche-vereinigung-wettbewerbswidrig-4-u-91-11-oberlandesgericht-hamm-20110927.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2011 - Az.: 4 U 91/11).
Die Beklagte, eine kassenärztliche Vereinigung, kündigte an, ihren Mitgliedern im Zuge der verpflichtenden Einführung der elektronischen Online-Abrechnung einen kostenlosen Router zur Verfügung zu stellen. Die Klägerin, die selbst Hardware anbot, sah darin einen Rechtsverstoß.
Dieser Ansicht folgten die Hammer Richter.
Die Beklagte habe in ihrer Funktion als öffentliche Hand zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben die sachlich berechtigten Interessen der privaten Wettbewerber, mithin auch der Klägerin, nicht außer Acht lassen dürfen.
Die hier mit öffentlichen Mitteln finanzierte, unentgeltliche Zuwendung der Leistung führe zu einer Gefährdung des Wettbewerbsstands und sei daher unlauter.