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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Veröffentlichung von Ahnentafeln auf Webseite

Ein Verein hat keinen Anspruch, dass ein Internet-Portal die Veröffentlichung von Hunde-Ahnentafeln mit dem Namen des jeweiligen Züchters unterlässt (LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2013 - Az.:13 O 351/12).

Der Beklagte war ein Verein, dessen Zweck in der Förderung der Reinzucht der Rasse Deutsche Dogge nach dem von ihm festgelegten Standard diente. Zu seinen Mitgliedern gehörten unter anderem Züchter von Hunden.

Die Klägerin betrieb im Internet eine Webseite, auf der sie ankündigte die Ahnentafeln von Hunden mit dem jeweiligen Namen des Züchters zu veröffentlichen, um so rassetypischen Krankheitsrisiken bekannt zu machen. Der verklagte Verein forderte die Klägerin darauf hin auf, dieses Unternehmen sein zu lassen.

Im Wege der negativen Feststellungsklage ging die Klägerin vor Gericht.

Das LG Düsseldorf stellte fest, dass dem Verein kein solcher Unterlassungsanspruch zustehe. Denn allenfalls die Mitglieder selbst würden in ihren Rechten verletzt, nicht jedoch der Verein selbst. Auch in der Satzung selbst würde keine Rechteübertragung geregelt, so dass dem Verein bereits die Berechtigung fehle, die Ansprüche geltend zu machen.

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