Ein Unternehmer (hier: ein Rechtsanwalt) hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn er durch einen Fehler des Telekommunikations-Anbieters über keinen nutzbaren Telefonanschluss verfügt <link http: www.online-und-recht.de urteile anwalt-hat-anspruch-auf-schadensersatz-bei-unterbrochenem-telefonanschluss-1-w-8-10-oberlandesgericht-koeln-20100604.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 04.06.2010 - Az.: 1 W 8/10).
Der Kläger, Inhaber einer Anwaltskanzlei, besaß keinen funktionierenden Telefon- und Fax-Anschluss mehr. Der Fehler ging auf ein Verschulden des verklagten TK-Anbieters zurück.
Der Ausfall dauerte eine Tage. Der Advokat machte daraufhin Schadensersatz geltend, da ihm Mandate entgangen seien.
Die Kölner Richter stimmten dieser Einschätzung zu.
Einer genauen Darlegung, aus der sich ergebe in welchem Umfang der Kläger mit der Übertragung entsprechender Mandate hätte rechnen können, sei im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Bereits aus der Tatsache, dass nicht selten eine telefonische Mandatierung erfolge, ergebe sich hinreichend sicher, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei.