Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Schadensersatz bei Filesharing 2.500,- EUR

Das AG Hamburg (Urt. v. 30.04.2012 – Az.: 36a C 479/11) hat für die ungenehmigte Veröffentlichung  von 11 Musikaufnahmen im Wege des Filesharings einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,- EUR zugesprochen.

Der Beklagte hatte ein Musikalbum mit den darauf enthaltenen elf Tonaufnahmen in einem P2P-Netzwerk im Internet anderen Teilnehmern zum Download angeboten. Eine Einwilligung der Klägerin lag nicht vor.

Das Hamburger Gericht hielt einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,- EUR für angemessen. Dies folge zwar nicht aus den GEMA-Tarifen, da diese die vorliegend zu beurteilende Nutzungshandlung nicht erfassten.

Zu berücksichtigen sei aber, dass die Anzahl der Downloads nicht bekannt und Filesharing-Programme nicht auf eine Erfassung der Anzahl der Downloads angelegt seien. Die Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads sei unkontrollierbar. Die Ermöglichung des Downloads in einem solchen Umfeld führe mittelbar zu einer Vervielfältigung, da die Filesharing-Programme in ihren Grundeinstellungen vorsähen, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten werde.

Vor diesem Hintergrund sei die Annahme eines Schadensersatzanspruchs in Höhe von insgesamt 2.500,- EUR nicht überzogen. Da der Beklagte außergerichtlich bereits 250,- EUR gezahlt habe, bleibe ein zu zahlender Restbetrag iHv. 2.250,- EUR.

Zudem sprach das Gericht Abmahnkosten iHv. knapp 1.400,- EUR zu, wobei es einen Streitwert von 50.000,- EUR zugrunde legte. Eine Deckelung der Abmahn-Entgelte auf 100,- EUR verneinte das Gericht, da durch die unbegrenzte Zurverfügungsstellung des Werkes in einem P2P-Netzwerk keine unerhebliche Rechtsverletzung mehr vorliege.

Rechts-News durch­suchen

18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen