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Kategorie: Onlinerecht

Stadt Hamburg verbietet Internet-Hausverlosung hausquiz.net

Auch die Stadt Hamburg hat eine aktuelle Internet-Hausverlosung verboten. Die Eheleute Trapp hatten ein 25 EUR-Quiz unter <link http: www.hausquiz.net _blank external-link-new-window>www.hausquiz.net gestartet. Dies hat nun die Behörde für Inneres verboten.

In einem <link http: www1.ndr.de nachrichten hamburg hausquiz100.html _blank external-link-new-window>NDR-Bericht nimmt der Sprecher der Innenbehörde, Thomas Buttler, Stellung zu dem Verbot. Wörtlich teilt er mit:

"Entscheidend ist, das eine gewisse Anzahl von Teilnehmer mitspielen muss, damit die Preise ausgespielt werden. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, gibt es das Geld nicht zurück und auch die Preise verbleiben bei der Familie Trapp".

Unklar ist und bleibt welchen sachlichen Zusammenhang diese Äußerung mit den Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages haben sollen. Offensichtlich geht es der Behörde weniger um das Ob, sondern vielmehr um das Wie, d.h. die konkrete Ausgestaltung.

Es handelt sich nunmehr um die 4. Internet-Hausverlosung, die in Deutschland verboten wurde.

Den Anfang hatte Volker Stiny mit winyourhome.de gemacht. Das VG München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosung-winyourhome-ist-verbotenes-gluecksspiel-verwaltungsgericht-muenchen-20090209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S 09.300) bestätigte das Verbot. Im Anschluss hatte die Bezirksregierung Düsseldorf das Spiel von Hans-Georg Bär verboten, der sich nicht gegen die behördliche Untersagungsverfügung wehrte.

Gefolgt von der Verlosung einer Gaststätte in Berlin. Hier hatte erst vor kurzem das VG Berlin <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosungen-verlosung-gaststaetten-inventar-auch-in-berlin-verboten-vg-4-l-274-09-verwaltungsgericht-berlin-20090817.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.08.2009 - Az.: VG 4 L 274.09) das von der Behörde ausgesprochene Verbot bestätigt.

Siehe insgesamt zu dieser Situation den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis? - Möglichkeiten und Grenzen nach der deutschen Rechtsordnung", der <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de sind-hausverlosungen-in-deutschland-erlaubt.html _blank>hier online abrufbar ist, und ein SWR-Radio-Interview, das es <link http: www.law-podcasting.de swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr _blank>hier als Streaming oder zum Download gibt.

 

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