Bundespräsident Christian Wulff hat gegen einen Facebbok-Nutzer Strafanzeige wegen "Verunglimpfung des Bundespräsident" <link http: www.gesetze-im-internet.de stgb __90.html _blank external-link-new-window>(§ 90 StGB) gestellt. Das LG Dresden wird am 11. Januar 2012 darüber mündlich verhandeln.
Der Vorgang hat nichts mit den aktuellen Ereignissen um den Bundespräsidenten zu tuen, sondern geht - so die <link http: www.faz.net aktuell feuilleton staatsschutzkammer-verhandelt-gegen-blogger-bundespraesident-wulff-klagt-11585574.html _blank external-link-new-window>FAZ - auf das Jahr 2010 zurück. Dort soll der Angeklagte ein Foto, auf dem das Ehepaar Wullff abgebildet ist, online veröffentlicht haben. Kommentiert habe der Angeklagte die Ehegattin mit den Worten, dass nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf“ fehle und sie wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz" aussehe.
Auf dem Foto habe es so ausgesehen, als ob die Ehefrau den Arm zum Hitlergruss erhoben habe. Es ist noch unklar, ob das Bild eine Fotomontage ist oder nur ein zweckentfremdeter Zufallsfund mit vermeintlichem Hitlergruss.
Der Bundespräsident hat Strafanzeige erstattet und seine Ermächtigung gegeben, die Tat zu verfolgen <link http: www.gesetze-im-internet.de stgb __90.html _blank external-link-new-window>(§ 90 Abs.4 StGB). Die Verhandlung findet vor der Staatsschutzkammer des LG Dresden statt.