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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Streitwert für unerlaubte Post-Werbesendung bei 4.000,- EUR

Das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2013 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.04.2013 - Az.: 9 W 23/13) hat entschieden, dass der Streitwert für unerlaubte Post-Werbesendungen bei 4.000,- EUR liegt.

Die Parteien stritten über die Höhe des Streitwertes bei unerlaubten postalischen Briefen. Trotz Unterlassungsaufforderung versandte die Beklagte mehrfach solche Werbesendungen.

Hiergegen ging die Klägerin inhaltlich erfolgreich vor.

Im vorliegenden Rechtsstreit ging es nur noch um die Frage, welche Streitwert-Höhe für derartige Fälle anzusetzen sind.

Die Vorinstanz, das LG Bielefeld, hatte noch einen Betrag iHv. 10.000,- EUR festgelegt. Dies änderten die Hammer Richter nun ab und fixierten den Wert bei 4.000,- EUR.

Dieser Betrag sei angemessen und ausreichend. Zwar würde in den Gewerbebetrieb der Klägerin eingegriffen, aber nicht in derartig erheblicher Weise, dass ein Wert von 10.000,- EUR verhältnismäßig sei. Die von Beklagtenseite vorgebrachten 1.000,- EUR seien jedoch zu gering. Daher sei die Summe bei 4.000,- EUR festzusetzen.

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