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BPatG: "TV Spielfilm" als Marke aufgrund auffällig grafischer Gestaltung eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 154/09) hat entschieden, dass
das Logo "TV Spielfilm" als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Zeitschriften und Internet eintragbar ist.

Zwar sei der Text und der Schriftzug eher von allgemeiner Natur.

Auffällig hingegen sei das verwendete Logo, dass der Wort-Bild-Marke eine eigene, unterscheidungskräftige Bedeutung gebe. Ebenso individuell sei auch der gewählte Farbverlauf, der dem Publikum in Erinnerung bleibe.

Dies reiche aus, um die notwendige Unterscheidungskraft für eine Markeneintragung herzustellen.

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