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Kategorie: Onlinerecht

ULD bleibt dabei: Einleitung von Verfahren wg. "Gefällt mir"-Button von Facebook

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) bleibt hart: Trotz umfangreicher Proteste aus Wirtschaft und Politik kündigt der ULD-Leiter Thilo Weichert in einer <link https: www.datenschutzzentrum.de presse _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung an, hart zu bleiben: 

"Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD – wie angekündigt – ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten.

Unser Ziel ist die Verwirklichung des Datenschutzes, uns geht es nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber."

Weichert hat vor wenigen Tagen von den Datenschutzbeauftragten der anderen Länder Rückendeckung für seine aktuelles Vorgehen erhalten. Auf der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Ende September haben die Teilnehmer eine Entschließung verabschiedet: "Datenschutz bei sozialen Netzwerken jetzt verwirklichen!" <link https: www.datenschutzzentrum.de facebook material _blank external-link-new-window>(Download PDF)

In der Entschließung stellen die Teilnehmer kritisch fest, dass bei den meisten (außereuropäischen) sozialen Netzwerken der Datenschutz häufig vollkommen unberücksichtigt wird und fordern ein sofortigen Umdecken von den Betreibern. Dabei wird nicht nur Facebook, sondern auch Google+ namentlich genannt.

Inzwischen hat sich auch die IHK Schleswig-Holstein zum aktuellen ULD-Vorgehen <link http: www.ihk-schleswig-holstein.de recht _blank external-link-new-window>geäußert:

"Für völlig unangemessen hält Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein,  dass auf den Schultern der schleswig-holsteinischen Unternehmen Datenschutzpolitik gemacht werden soll.

"Die Drohung des ULD hat erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen im Land ausgelöst", erklärt der Rechtsexperte der IHK Schleswig-Holstein, "nicht Unsicherheit, sondern Rechtssicherheit ist aber das, was die Wirtschaft im Land benötigt."

Dieser Fall zeigt deutlich, dass das aktuelle Datenschutzrecht nicht mehr den Anforderungen und Entwicklungen des Internet gerecht wird. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt, nicht allein die Vollzugsbehörde."

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