Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hagen: Umfassender Unterlassungsanspruch bei unerlaubter E-Mail-Werbung

Der Empfänger einer unerlaubten E-Mail-Werbung hat einen umfassenden Unterlassunsganspruch und muss sich nicht damit zufrieden geben, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung des Schuldners lediglich einzelne Mail-Adressen beinhaltet <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs hagen lg_hagen j2013 _blank external-link-new-window>(LG Hagen, Urt. v. 10.05.2013 - Az.: 1 S 38/13).

Es ging um unerlaubte E-Mail-Werbung. Die Beklagte hatte der Klägerin Spam zugesandt. Daraufhin hatte die Beklagte, begrenzt auf die aktuellen Mail-Adressen, außergerichtliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Dies hielt die Klägerin für nicht ausreichend.

Das LG Hagen teilte diese Ansicht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung.

Es reiche nicht aus, die Unterlassungserklärung auf die aktuell verwendeten Mail-Adressen der Klägerin zu begrenzen. Vielmehr habe der Gläubiger einen umfassenden Unterlassungsanspruch. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Klägerin bei Nutzung einer neuen Domain erneut unverlangt angeschrieben werde.

Es existiere auf Seiten der Klägerin auch keine Pflicht, der Beklagen ihre jeweils neuen Mail-Adressen mitzuteilen, damit diese sie auf die interne Blacklist setzen könne. Andernfalls würde nämlich die gesetzliche Wertung unterlaufen und eine Widerspruchslösung statuiert, die das Gesetz aber gerade nicht wolle.

Es bestünde daher ein uneingeschränkter, umfassender Unterlassungsanspruch bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung.

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen