Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Braunschweig: Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung gilt auch für Altverträge

Die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bedeutet neben dem Verbot einer Einbeziehung in neu abzuschließende Verträge auch, dass sich der Verwender hinsichtlich bereits geschlossener Verträge nicht mehr auf diese Klausel berufen darf.

Dies haben die Richter des OLG Braunschweig (Beschl. v. 14.12.2011 - Az.: 2 U 106/11) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

Zwar dürfe in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Entscheidung zur Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen und keine Befriedigung des Antragstellers herbeigeführt werden.

Aus § 5 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG), der für das Verfahren zur Durchsetzung des hier aus § 1 UKlaG resultierenden Verfügungsanspruchs u.a. auf das Wettbewerbsrecht verweise, folge indes mit hinreichender Deutlichkeit, dass nach der Intention des Gesetzes die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung trotz der teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache auch insoweit statthaft sein solle, als es um die Verwendung in Altverträgen gehe.

Rechts-News durch­suchen

15. Mai 2024
Werbeaussage "8,8 g Protein" auf einem Quark-Riegel ist irreführend, wenn Sternchenhinweis schlecht sichtbar ist.
ganzen Text lesen
14. Mai 2024
Ein Produkt, das online weniger als zu ⅔ gefüllt verkauft wird, verstößt zwar gegen das eichrechtliche Vorschriften, stellt aber keinen…
ganzen Text lesen
14. Mai 2024
Der Online-Vertrieb von Biozid-Produkten erfordert Warnhinweise auf der Webseite, auch wenn diese bereits auf dem Produkt selbst stehen.
ganzen Text lesen
06. Mai 2024
Unser jährliches Webinar: Neueste Rechtsprechung zu Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen