Äußern sich ehemalige Mitglieder eines Anglervereins in einem Online-Forum herabsetzend über den Vorstand, so liegt hierin eine Verletzung seines Allgemeines Persönlichkeitsrechts <link http: www.online-und-recht.de urteile beleidigungen-im-forum-eines-vereins-durch-ehemaliges-mitglied-rechtswidrig-325-o-316-09-landgericht-hamburg-20100219.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 19.02.2010 - Az.: 325 O 316/09).
Der Kläger, ein Anglerverein, ging gegen ehemalige Mitglieder vor, die ausgeschlossen worden waren. Die Ex-Mitglieder äußerten in einem Online-Forum, dass der Vorstand Gelder unterschlage und für private Zwecke missbrauche.
Die Hamburger Richter stuften dies als unzulässige Äußerungen ein, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Die geäußerten Ansichten würden den Verein in seinem geschützten Ansehen verletzen und somit in sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen. Durch die öffentlichen Erklärungen in einem Online-Forum werde ungerechtfertigt die Integrität des Vereins verletzt.
Dies müsse der Verein nicht dulden, sondern habe einen Unterlassungsanspruch.