Berichtet ein Verlag über einen bekannten Adligen, dass dieser wiederholt Gewalt gegen andere Personen ausgeübt habe, muss er diese Prügel-Vorwürfe im Zweifel beweisen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile verlag-muss-pruegel-vorwurf-gegen-bekannten-adligen-beweisen-324-o-147-04-landgericht-hamburg-20090612.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.06.2009 - Az.: 324 O 147/04).
Der Kläger war Mitglied eines Adelshauses und wandte sich gegen die Berichterstattung der beklagten Zeitung. Diese hatte mehrfach in ihren Artikeln behauptet, dass der Kläger wiederholt gegen andere Personen körperliche gewalttätig geworden sei. Sowohl auf der Titelseite der beklagten Zeitschrift als auch im Heft-Innenteil wurde darüber berichtet. Auch wurden seitens der Zeitung die Überlegungen angestellt, ob der Kläger "jetzt endlich in den Knast" komme.
Der Kläger meinte, er müsse diese neuen, unwahren "Prügel-Vorwürfe" nicht hinnehmen und verlangte Unterlassung.
Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.
Der Verlag müsse beweisen, dass die von aufgestellten Behauptungen zuträfen. Dies habe die Beklagte aber nicht können. Die angehörten Zeugen hätten sich vor vor Gericht in Widersprüche verstrickt oder wichen in den zentralen Punkten von den Äußerungen im Pressebericht ab.
Insofern sei der gesamte Bericht über den Kläger rechtswidrig und verletze ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.