Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verkaufsveranstaltung mit Bezeichnung "Dildoparty" keine Markenverletzung

Die Verwendung des Begriffs "Dildoparty" für eine private Verkaufsveranstaltung ist keine markenmäßige Verwendung und stellt somit keine Kennzeichenverletzung dar <link http: www.online-und-recht.de urteile dildoparty-verletzt-nicht-markenrechte-von-dildoparty-315-o-70-10-landgericht-hamburg-20100715.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 15.07.2010 - Az.: 315 O 70/10).

Die Klägerin verwendet für ihre private Verkaufsveranstaltung, auf der sie Dildos anbot, zur Bewerbung die Bezeichnung "Dildoparty". Die Beklagte war Inhaberin der Markenrechte an dem Begriff "Dildoparty" und begehrte Unterlassung, da sie eine Rechtsverletzung in der Verwendung sah. Die Klägerin erhob daraufhin negative Feststellungsklage.

Die Hamburger Richter bejahten den Anspruch.

Eine Verletzung der Markenrechte sei nicht bei jeder geschäftlichen Verwendung eines geschützten Zeichens gegeben, sondern nur dann, wenn dieses Kennzeichen in seiner Hauptfunktion, eine Ware zu kennzeichnen, benutzt werde.

Daran fehle es hier, da die Klägerin auf ihrer Webseite unter der Rubrik "Ladiesnight" mit "Dildopartys" werbe. Der Kunde werde erkennen, dass die Klägerin nur auf eine Veranstaltung für Frauen aufmerksam machen wolle.

Der erklärende Text, in dem die Kundinnen zu einer Party eingeladen würden, auf der Dildos und andere Sexspielzeuge verkauft werden, führe dazu, dass von einer kennzeichenmäßigen Nutzung nicht ausgegangen werden könne.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen