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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Veröffentlichung von Strafanzeige gegen NDR-Justiziar darf nicht identifizierend sein

Der NDR-Justiziar muss es nicht hinnehmen, dass im Internet eine Strafanzeige gegen ihn veröffentlicht und dabei sein voller Name genannt wird, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ndr-justiziar-muss-namentliche-nennung-auf-privater-webseite-nicht-dulden-325-o-200-09-landgericht-hamburg-20100115.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.01.2010 - Az.: 325 O 200/09).

Der Beklagte setzte sich seit Jahren kritisch mit der GEZ auseinander. In diesem Zusammenhang stellte er gegen den Justiziar des Norddeutschen Rundfunks (NDR), den Kläger, Strafanzeige. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Der Beklagte lud daraufhin sämtliche Dokumente der Angelegenheit (u.a. Strafanzeige, Nachrichten der Staatsanwaltschaft) auf seine Homepage. Den Namen des Klägers entfernte er nicht.

Der NDR-Jurist begehrte Unterlassung. Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.

Die namentliche Nennung sei für die kritische Auseinandersetzung mit der GEZ nicht erforderlich. Dem öffentlichen Informationsinteresse werde ausreichend Genüge getan, wenn über die Angelegenheit ohne konkrete Namensnennung berichtet werde. Das Interesse des Klägers auf Anonymität überwiege hier eindeutig.

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