Sven P. aus Oderwitz ist wegen Computerbetrug in 43 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Gesamtgeldstrafe i.H.v. 360 Tagessätzen zu 10,- Euro verurteilt.
Der 40-jährige BMSR Techniker bestritt bis zuletzt Software und Schlüssel an seine Kunden geliefert zu haben, mit Hilfe derer PayTV, speziell Premiere, kostenlos und damit illegal geschaut werden konnte.
In einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme, über 70 Zeugen und mehrere Sachverständige, konnte zur Überzeugung der Kammer eindeutig der Nachweis geführt werden.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten unter Einbeziehung einer Vorverurteilung wegen Steuerhinterziehung durch das AG Chemnitz.
Die Verteidigung forderte Freispruch.
Das Urteil ist noch mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof anfechtbar und damit noch nicht rechtskräftig.
Urteil vom 19.05.2011, Az.: 1 KLs 330 Js 16241/07
Quelle: Pressemitteilung des LG Bautzen v. 19.05.2011