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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: "Wanderhure"-Bücher markenrechtlich geschützt

Die Bücher der bekannten "Wanderhure"-Serie sind markenrechtlich geschützt. Der Band "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" verletzt diese Rechte <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2014 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2014 - Az.: 37 O 6/14).

Die Kläger sind die Rechteinhaber an der bekannten Bücher-Reihe "Wanderhure", deren Gesamtauflage bei ca. 3,4 Mio. liegt. Im 10-Jahres-Ranking der besten Taschenbuch-Romane liegt einer der Bände auf Platz 21. Die ersten 3 Romane sind als Fernsehfilme in Deutschland vor einem Millionenpublikum gelaufen.

Der Beklagte bietet in seinem Verlag das Buch "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" an. Untertitelt ist das Werk mit dem Hinweis "Kein historischer Roman".

Das LG Düsseldorf sah hierin eine Verletzung der klägerischen Kennzeichenrechte.

Durch die Auflagenstärke und die umfangreiche Fernsehverfilmung bestehe ein entsprechendes Titelschutzrecht. Auch der Hinweis der Beklagten "Kein historischer Roman" reiche nicht aus, um eine Verwechslung auszuschließen. Denn durch die Verwendung des Begriffes Wanderhure bestehe die Gefahr, dass das Publikum annehme, es handle sich um einen Band aus der bekannten Serie. Zumal die klägerischen Romane sich auch thematisch mit Wanderwegen iwS. beschäftigen würden.

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