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OLG Dresden: Werbeaussage einer Apotheke mit „Die preiswerte Apotheke“ irreführend
Die Werbeaussagen einer Apotheke mit den Worten "Die preiswerte Apotheke" oder "Discountapotheke" sind irreführend und damit rechtswidrig. Dem Kunden wird suggeriert, dass die Preise insgesamt sehr niedrig sind, obwohl ein erheblicher Anteil des Sortiments preisgebundene, verschreibungspflichtige Medikamente sind (OLG Dresden, Urt. v. 30.08.2011 - Az.: 14 U 651/11).
Die Beklagte betrieb eine Apotheke und warb mit den Aussagen:
"Die preiswerte Apotheke"
"Discounterapotheke"
"Immer alles Mc Günstig"
Die Dresdner Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.
Bei dem Verbraucher werde nämlich der Eindruck erweckt, die Apotheke sei besonders günstig und preiswert. Diese Erwartungshaltung beziehe sich auf die gesamte Produktpalette der Apotheke.
Da ein Großteil des Angebots aber verschreibungspflichtige und damit preisgebundene Arzneimittel seien, werbe die Apotheke mit unzutreffenden Äußerungen.
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