Die Werbeaussage "ein sehr sparsamer Energieverbrauch" für Kühlschränke kann wettbewerbswidrig sein, wenn das Gerät im Rahmen einer Testgruppe nur durchschnittliche Ergebnisse erzielt <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-sehr-sparsamer-energieverbrauch-kann-irrefuehrend-sein-12-o-37-10-landgericht-freiburg-20100712.html _blank external-link-new-window>(LG Freiburg, Urt. v. 12.07.2010 - Az.: 12 O 37/10).
Der Beklagte vertrieb Kühlschränke und bewarb seine Waren mit der Aussage:
"sehr sparsamer Energieverbrauch"
Im Rahmen eines umfangreichen Tests mit fast 600 Konkurrenz-Produkten stellte sich heraus, dass das Gerät eher durchschnittliche Werte aufwies. Mehr als die Hälfte der getesteten Kühlschränke wiesen eine gleiche oder besser Energie-Effizienz auf.
Der klägerische Wettbewerbsverband rügte daher die Werbung als irreführend.
Zu Recht wie die Freiburger Richter entschieden.
Aufgrund der Aussage gehe der Verbraucher davon aus, dass das Produkt hinsichtlich des Energieverbrauchs eine Spitzenposition innehabe. Da dies aber gerade nicht der Fall sei, werde der potentielle Käufer getäuscht.