Das von der Fluggesellschaft German Wings verwendete Formular zur Rückerstattung von Reisekosten ist derartig kompliziert, dass das Ausfüllen für den Kunden nicht zumutbar ist und somit ein Wettbewerbsverstoß vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile formular-fuer-rueckerstattung-der-kosten-von-german-wings-rechtswidrig-31-o-76-10-landgericht-koeln-20101028.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 28.10.2010 - Az.: 31 O 76/10).
Die Wettbewerbszentrale ging gegen die Fluggesellschaft German Wings vor, weil das Unternehmen angeblich bewusst komplizierte Rückerstattungs-Formulare von seinen Kunden verlangte. Es handelte sich dabei um mehrere Seiten, die der Kunde bei Nicht-Antritt der Reise selbst ausdrucken und handschriftlich ausfüllen sollte. Der Verbraucher musste bereits bekannte Angaben machen und darüber hinaus solche, die mit der Reise gar nichts zu tun hatten. Darüber hinaus entstanden dem Kunden Bearbeitungsgebühren von über 5,- EUR.
Die Kölner Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.
Es handle sich bei dem Formular um bloße Schikane, die den Verbraucher von der Rückerstattung der Reisekosten abbringen solle. Es bestehe kein sachlicher Grund, warum das Formular handschriftlich ausgefüllt werden müsse, nur in ungeknicktem Zustand versendet werden dürfe und warum der Kunde eine Vielzahl von Angaben abzugeben habe, die mit der Reise an sich nichts zu tun hätten.
Der Verbraucher werde, vor allem weil es sich zumeist um relativ geringe Beträge handle, davon abgehalten, seine Rechte wahrzunehmen. Aufgrund der komplizierten Vorgehensweise würde der Kunde lieber verzichten, seine Rückerstattungsansprüche.