Inhalte des Online-Lexikons Wikipedia sind nach Meinung des AG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile erlaeuterungen-von-wikipedia-gelten-als-gerichtsbekannt-201-c-546-10-amtsgericht-koeln-20110420.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.04.2011 - Az.: 201 C 546/11) gerichtsbekannt und müssen somit vor Gericht grundsätzlich nicht mehr bewiesen werden.
Die Parteien stritten über eine mietrechtliche Angelegenheit, u.a. um Mietminderungen.
Die Mietminderungen seien teilweise berechtigt erfolgt, teilweise nicht, so das Gericht. Für einen Teil der Sanierungsarbeiten sei mit Epoxidharz gearbeitet worden. Das Gericht recherchierte online die Eigenschaften dieses Stoffs und stufte - entsprechend des Wikipedia-Artikels - das Material als gesundheitsschädlich ein:
"Dabei bezieht sich das Gericht auf den Artikel der freien Enzyklopädie Wikipedia zum Thema Epoxidharz. Danach besteht die Harzkomponente aus den Stoffen (...). Gerichtsbekannt ist ferner, dass solche endokrinen Disruptoren schon in geringsten Mengen zu Störungen im endokrinen System führen können."