Das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile gewaehrleistungsausschluss-unter-privatleuten-bei-ebay-wirksam-oberlandesgericht-celle-20090408.html _blank external-link-new-window>(Urteil v. 08.04.2009 - Az.: 3 U 251/08) hat entschieden, dass ein Gewährleistungsausschluss auf der Online-Plattform eBay zwischen zwei Privatleiten wirksam ist.
Der Beklagte bot bei eBay eine gebrauchte Segelyacht an:
"Der Antrieb ist ein Volvo Penta 700 mit EStart. Er hat 70 PS - die Yacht erreicht dadurch eine gute Geschwindigkeit bei günstigem Verbrauch. Kleine Restarbeiten sind noch erforderlich. Der Motor muss noch elektrisch und an die Schaltung/Lenkung angeschlossen werden. Alle notwendigen Kabel und Bowdenzüge liegen schon bis zum Motor. Ist halt etwas Bastelarbeit, ich schätze ein bis zwei Tage, habe leider selbst keine Zeit und kein Talent dafür. Motor läuft und fördert auch genügend Kühlwasser (in Wassertonne getestet)."
"Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich ausdrücklich um Besichtigung vor Gebotsabgabe. Keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme."
Der Kläger erwarb die Yacht. Wenig später stellten sich etliche Mängel heraus, so dass er die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangte. Zwar habe der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen. Durch die Beschreibung, dass er den Motor getestet habe, habe der Verkäufer aber eine Garantie abgeben wollen.
Diese Rechtsansicht teilten die Celler Richter nicht und wiesen die Klage ab.
Der getroffene Gewährleistungsausschluss sei umfassend zu verstehen. Er sei auch wirksam, da Käufer und Verkäufer Privatleute seien. Zwischen Privatleuten könne grundsätzlich die vertragliche Haftung ausgeschlossen werden.
Etwas andere ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Verkäufer erklärt hatte, der Motor sei getestet gewesen. Die Aussage sei lediglich als Hinweis zu verstehen, dass der Test nicht an Bord der Yacht, sondern in einer Wassertonne durchgeführt wurde.