Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Köln: Tastendruckmodell bei Mehrwertdiensten nicht erlaubt

Das VG Köln (Beschl. v. 16.04.2008 - Az: 11 L 307/08) hat entschieden, dass es rechtlich nicht ausreichend ist, wenn ein Anschlussinhaber mittels bloßem Tastendruck in die Weitervermittlung zu einer 0900-Rufnummer einwilligt.

"Darüber hinaus wird durch das von der Antragstellerin praktizierte Geschäftsmodell die vom Angerufenen veranlasste Sperrung von 0900-Nummern umgangen. Sperrungen von Nummerngassen können nur bei einem selbständigen Gesprächsaufbau eingreifen.

Bei einer Weiterleitung von Gesprächen ist eine Sperrung technisch vorläufig nicht möglich. Diese Angebotsform kann deshalb als zielgerichtete Umgehung der für 0900-Nummern geltenden Regelungen und vom Anschlussinhaber eingerichteten Rufnummernsperre angesehen werden."


Und weiter:

"Der Tastendruck kann auch nicht immer als kurzzeitig wirksame Aufhebung der Sperre angesehen werden, weil das Telefon nicht nur vom Anschlussinhaber, sondern berechtigterweise auch von seinen Familienangehörigen benutzt wird. Von einer Anscheinsvollmacht des Anschlussinhabers an seine Angehörigen ist in solchen Fällen in der Regel zunächst nicht auszugehen."

Rechts-News durch­suchen

11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen