Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: WLAN-Anschlussinhaber haftet für P2P-Urheberverstöße Dritter

Der Inhaber eines WLAN-Anschluss haftet als Mitstörer für die Urheberrechtsverletzer Dritter. Dies gilt insbesondere, wenn er keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-fuer-p2p-urheberrechtsverstoss-bei-unzureichender-sicherung-des-wlans-12-o-51-10-landgericht-duesseldorf-20100929.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 51/10).

Der Kläger war Inhaber entsprechender Nutzungsrechte an einem Musikstück. Dieses wurde unerlaubt in einer P2P-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, über den WLAN-Anschluss des Beklagten. Der Beklagte wandte ein, dass er für den Upload nicht verantwortlich sei, jemand Unbekanntes habe in Wahrheit die Rechtsverletzungen begangen.

Die Düsseldorfer Richter bejahten eine Haftung. Dies bereits deswegen, weil der Beklagte keine ausreichenden Möglichkeiten zur Absicherung des WLAN ergriffen habe. So sei sein Password mangelhaft.

Als Anschlussinhaber sei er aber dazu verpflichtet gewesen, hinreichende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen seiner Zumutbarkeit habe er Sorge dafür zu tragen, dass Rechtsverletzungen so gut wie möglich verhindert würden.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen