Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Vertrieb von Blanko-Smardcards rechtswidrig

Der Fernsehsender Premiere hat mittels einer einstweiligen Verfügung durch das LG Hamburg es verbieten lassen, unbeschriebene Smartcards und Geräte zum Programmieren dieser Blanko-Karten zu bewerben oder zu verbreiten.

Das Verbot gilt jedoch nur dann, sofern nach den näheren Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die beworbenen Geräte mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von PayTV-Angeboten benutzt würden.

In seiner Pressemitteilung bezeichnet Premiere die juristische Entscheidung als "wichtigen Schlag gegen die Digital-Piraterie". Dazu ist anzumerken, dass es sich bei der Entscheidung zunächst nur um eine vorläufige Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Es gilt daher daher abzuwarten, ob sich ein Hauptverfahren anschliesst und wie in diesem entschieden wird.

Premiere hat nach eigenen Angaben eine gesonderte Abteilung, die sich ausschließlich mit der rechtlichen Verfolgung der Smartcard-Piraterie beschäftigt.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen