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LG Hamburg: Vertrieb von Blanko-Smardcards rechtswidrig

Der Fernsehsender Premiere hat mittels einer einstweiligen Verfügung durch das LG Hamburg es verbieten lassen, unbeschriebene Smartcards und Geräte zum Programmieren dieser Blanko-Karten zu bewerben oder zu verbreiten.

Das Verbot gilt jedoch nur dann, sofern nach den näheren Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die beworbenen Geräte mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von PayTV-Angeboten benutzt würden.

In seiner Pressemitteilung bezeichnet Premiere die juristische Entscheidung als "wichtigen Schlag gegen die Digital-Piraterie". Dazu ist anzumerken, dass es sich bei der Entscheidung zunächst nur um eine vorläufige Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Es gilt daher daher abzuwarten, ob sich ein Hauptverfahren anschliesst und wie in diesem entschieden wird.

Premiere hat nach eigenen Angaben eine gesonderte Abteilung, die sich ausschließlich mit der rechtlichen Verfolgung der Smartcard-Piraterie beschäftigt.

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