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OLG Jena: Fotos auf passwortgeschützter Internetseite

Das OLG Jena (Beschl. v. 10.12.2003 - Az.: 2 W 658/03) hatte darüber zu urteilen, ob eine Urheberrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn fremde Lichtbilder auf einer passwortgeschützten Webseite veröffentlicht wurden.

Inhaltlich ging es hier um Aktfotografien eines Fotomodells. Der Unterlassungskläger war Inhaber der entsprechenden Nutzungsrechte an diesen Fotografien, die Beklagte hatte einem Dritten die Fotos ohne eine entsprechende Genehmigung überlassen. Der Dritte veröffentlichte mit Wissen und Wollen der Beklagten diese Bilder auf seiner Webseite zu kommerziellen Zwecken. Diese Webseite war passwortgeschützt und nur für bestimmte Besucher zugänglich.

Trotz dieser Umstände hat das OLG eine Urheberrechtsverletzung bejaht:

"Es spielt auch keine Rolle, ob diese Internetseite (...) der Beklagten oder wegen Passwortschtuzes für sie nicht zugänglich war.

Entscheidend ist, dass die Beklagte die Ursache dafür gesetzt hat, dass Fotografien ohne Zustimmung des Nutzungsberechtigten in Veröffentlichungsabsicht einem kommerziellen Anbieter zur Verfügung gestellt wurden.

Denn auch ohne Kenntnis und eigenen Zugang war vorliegend bereits das Zurverfügungstellen der Bilder eine ausreichende, mitkausale Verletzungshandlung. Ein Verschulden ist nicht Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch."

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