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Kategorie: Allgemein

AG Stuttgart: Strafrechtliche Haftung für Links

Unter ODEM.org betreibt Alvar Freude bekanntlich ein Internet-Portal, auf dem er über Internet-Zensur und -Filtermaßnahmen informiert. Dabei gilt es vor allem um die sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen. Seit längerem ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Alvar Freude u.a. Volksverhetzung (§ 130 StGB), vgl. die Kanzlei-Info v. 15.10.2003 und v. 29.09.2004.

Im Rahmen seines Internet-Angebots hatte Alvar Freude aus redaktionellen Gründen bewusst auch auf nationalsozialistische Seiten verlinkt.

Aus diesem Grunde ist er vom AG Stuttgart zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Nähere Informationen dazu bei Simon`s Blag und bei den Heise News.

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