Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Strafbarkeit bei Software-Raubkopien

Das LG Berlin hat in zwei Entscheidungen (Urt. v. 19.02.2004 - Az.: (505) 84 Js 670/01 KLs (17/03); Urt. v. 26.02.2004 - Az.: (505) 84 Js 670/01 KLs (5/04)) zu der Frage des Strafmaßes bei der Verbreitung von Software-Raubkopien Stellung genommen.

In den beiden Fällen wurden die Täter wegen gewerbsmäßiger, unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 108 a Abs.1 iVm. § 106 UrhG) verurteilt. Sie hatten bei knapp 600 Bestellungen fast 1.800 Programme "verkauft".

Im ersten Fall (Az.: (505) 84 Js 670/01 KLs (5/04)) erhielt der vorbestrafte Täter, der sich noch auf Bewährung befand, eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, auf Bewährung.

Dabei berücksichtigte das Gericht nachfolgende Punkte als Milderungsgründe:

"Außerdem war zu berücksichtigen, dass die Taten unter Ausnutzung der Anonymität des Internets begangen wurden, was die Begehung besonders erleichtert hat; zum Tatzeitpunkt war in entsprechenden Kreisen das Unrechtsbewusstsein auch noch nicht so ausgeprägt wie heute."

Im 2. Verfahren ((505) 84 Js 670/01 KLs (17/03)) erhielten die Täter ebenfalls Freiheitsstrafen auf Bewährung. Als Milderungsgrund sah das Gericht auch dort die Anonymität des Internets an.

Siehe dazu auch die Kanzlei-Infos v. 10.06.2004, wo der erste deutsche Tauschbörsen-Nutzer vom AG Cottbus verurteilt wurde.

Rechts-News durch­suchen

24. September 2026
Der Futterautomat mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) ist kein verbotenes Abhörgerät, weil seine Funktion objektiv erkennbar ist.
ganzen Text lesen
24. September 2026
Wenn sich der Lizenzwert eines urheberrechtlich geschützten Songs mangels greifbarer Anhaltspunkte nicht verlässlich schätzen lässt, muss kein…
ganzen Text lesen
23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen